Einige Lebensversicherungen verwendeten unwirksame Widerrufsbelehrungen.
Für den Versicherungsnehmer hat dies zur Folge, daß ein Ausstieg aus dem Versicherungsvertrag möglich ist. In den überwiegenden Fällen steht dem Versicherungsnehmer bei Widerruf seines Versicherungsvertrags ein wesentlich höherer Zahlungsanspruch gegen die Versicherung zu, als dies bei einer Kündigung des Versicherungsvertrags der Fall wäre.
Ein Widerruf ist auch bei bereits beendeten Lebensversicherungen möglich.
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Andrea Bolvary
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